Registry/Registrar Ankündigungen Skip to main.

Änderung bei .HK - Transfers KOSTENLOS

Ab sofort sind .HK Transfers kostenlos. Wenn Sie also Ihre .HK Domains zu HEXONET transferieren möchten, leiten Sie einfach einen Transfer mit dem entsprechenden Auth-Code ein.

Inhaberwechsel, sogenannte TRADES, kosten 952.00* (netto: 800.00) HKD pro Domain/Jahr in allen Preisklassen. Die Registrierungslaufzeit startet neu.

.UK Domains - 1-Jahres Registrierungen ab 1. Mai 2012 möglich

Nominet, das offizielle Zentralregister für .UK, hat angekündigt, dass die bisherige 2-Jahres Laufzeit bei Registrierungen und Verlängerungen ab dem 1. Mai 2012 gelockert wird und ab diesem Zeitpunkt Registrierungen und Verlängerungen zwischen 1 - 10 Jahren möglich sind. 

.UK Preise (1-Jahres Registrierungen / 1-Jahres Verlängerungen):

Obwohl ab 1. Mai 2012 1-Jahres Registrierungen möglich sind, sind die Standard 2-Jahres Registrierungen / Verlängerungen nach wie vor günstiger.


Daher sollten Reseller weiterhin die 2-Jahres Registrierungen als kostengünstigere Alternative anbieten. 


HEXONET wird weiterhin die 2-Jahres Registrierungen und Verlängerungen als Standard-Einstellung im System beibehalten, da diese, umgerechnet auf den Jahrespreis, die kostengünstigere Alternative ist. Wenn Sie kürzere Laufzeiten bei Registrierungen und Verlängerungen Ihrer .UK Domains wünschen, ,müssen Sie dies individuell ändern.

 

.PH Domains - Preiserhöhung - ab 1. Mai 2012

Das Zentralregister für dotPH stellt sein System auf EPP um. In diesem Zusammenhang wird das Zentralregister auch die Preise erhöhen. Leider ist die Erhöhung so hoch, dass auch HEXONET die Preise für .PH erhöhen muss.

Ab 1. Mai 2012 gelten daher die folgenden Preise für .PH, .com.PH, .net.PH und .org.PH:

 

.PT Registrierungen für Jedermann möglich - ab 1. Mai 2012

Ab dem 1. Mai 2012 kann jeder weltweit .PT Domains registrieren. Das Zentralregister für .PT Domains, DNS.PT, folgt damit den meisten europäischen ccTLDs und liberalisiert die Registrierungsrichtlinien.

 

WICHTIG - .ORG Preiserhöhung - Verlängern Sie noch vor dem 1. Juli 2012 und sparen Sie Geld!

PIR - Public Interest Registry - hat eine Preiserhöhung für .ORG Domains am 1. Juli 2012 angekündigt.

BITTE BEACHTEN SIE, DASS ES SICH UM EINE ERHÖHUNG SEITENS DER REGISTRY (PIR) HANDELT.

* Die angegebenen Preise sind Brutto-Preise und beinhalten 19% deutsche Mehrwertsteuer.

 

Namensschutz für ein Landgut – landgut-borsig.de 

Urteil des BGH vom 28.09.2011, Az. I ZR 188/09 

Der BGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die inoffizielle Bezeichnung eines Landgutes sich soweit „verselbstständigen“ kann, so dass es keiner Zustimmung des ursprünglichen Namensträgers zur Verwendung des Namens, z.B. zur Registrierung und Verwendung einer Domain, mehr bedarf.

Sachverhalt

Geklagt hatte der Nachfahre der in Berlin und Brandenburg bekannten, adligen Berliner Industriellenfamilie Borsig. Albert Borsig erwarb im 19. Jahrhundert ein Landgut in der Nähe Berlins. Der Vater des Klägers, Dr. Ernst von Borsig junior, war der letzte Eigentümer des Landgutes. Kurz nach dem 2. Weltkrieg enteignete die sowjetische Besatzungsmacht diesen Grundbesitz der Familie von Borsig.

Der Beklagte erwarb im Jahre 2000 einen Teil des ehemaligen Landgutes der Familie von Borsig. Der Beklagte ist Geschäftsführer der „Landgut Borsig Kontor GmbH“, welche auf dem Landgut Freizeitveranstaltungen und typische Produkte aus der Region anbot. Für den Geschäftsbetrieb wurde die Bezeichnung „Landgut Borsig Groß Behnitz“ verwendet.

Ferner registrierte der Beklagte bei der DENIC eG den Domainnamen „landgut-borsig.de“.

Der Kläger will den Beklagten verbieten den Namen „Borsig“ in der vorbenannten Art und Weise zu benutzen. Außerdem verlangt er die Domain „landgut-borsig.de“ zu löschen.

Die Vorinstanzen (LG Berlin, Urteil vom 12.10.2007, Az.: 35 O 106/07; KG Berlin, Urteil vom 20.10.2009, Az.: 5 U 173/07) gaben dem Kläger weitgehend Recht. Der BGH hat die Sache an das Kammergericht zurückverwiesen.

Rechtslage

Der Kläger stützt sich auf sein Namensrecht an dem bürgerlichen Namen „Borsig“. Eine unberechtigte Namensanmaßung (§ 12 Satz 1 Fall 2 BGB) liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden

Den ausführlichen Artikel im Volltext finden Sie unter

http://www.kanzlei.biz/nc/news-urteile/artikel-namensschutz-fuer-ein-landgut-landgut-borsig-de.html

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Rechtsanwalt Arthur Kempter